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Hochmoselübergang B 50neu
(Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz) Mainz, 13.01.2010
Markante Steillagen, gebietstypische Schieferböden und die Renaissance des Rieslings sind nach Überzeugung von Weinbauminister Hendrik Hering die Chancen der Moselwinzer, sich mit einem profilierten Produkt am Weinmarkt zu behaupten. "Moselweine müssen wieder angemessene Preise erzielen, die der Einzigartigkeit und den Herausforderungen des Steillagenweinbaus gerecht werden", sagte Weinbauminister Hendrik Hering beim Mosel Weinbautag 2010 in Bernkastel-Kues. Dabei gelte es auch, für die Vermarktung die Möglichkeiten des neuen Bezeichnungsrechts einzusetzen.
Die Perspektiven der Mosel-Steillagen werden zunehmend vor allem von den jungen Winzern erkannt, so Hering. Dies zeige sich auch in der Nutzung von Rebflächen. Bei Fragen der Betriebsnachfolge und im Hinblick auf eine effizientere Flächennutzung werde das Land sein Beratungsangebot weiter ausbauen.
Ein derzeit festes Konsumklima wird auch die Lage in der Weinwirtschaft beeinflussen, ist sich der Minister sicher. "Der Weinabsatz dürfte stabil bleiben und gut zu dem mengenmäßig kleineren aber qualitativ hervorragenden Weinjahrgang 2009 passen", sagte Hering. Er zeigte sich überzeugt, dass sich der Fassweinmarkt erholen und der Absatz über Direktvermarktung sich weiter entwickeln werde.
"Wein ist ein einmaliges Kulturgut, das jedoch auch entsprechend beworben werden muss", unterstrich Hering. Wer Widerspruch gegen die Abgabenbescheide zur Weinwerbung einlege, müsse wissen, dass er damit den Handlungsspielraum seiner Weinwerbeeinrichtung einschränke. Vor diesem Hintergrund begrüßte der Minister die Abweisung der Klage eines Winzers gegen die Abgabe an den deutschen Weinfonds durch das Verwaltungsgericht Koblenz. "Zentrale Weinwerbung ist gerade für die mittelständischen und kleinen Winzerbetriebe wichtig", so Hering. Das Urteil stütze nicht nur die Rechtsauffassung eines im Auftrag des Ministeriums erstellten Gutachtens, sondern lasse auch in Bezug auf die Klagen gegen Abgaben für die regionale Weinwerbung hoffen, dass deren Verfassungsmäßigkeit bestätigt werde.
Bei der Neuregelung des Pflanzenschutzrechtes ist es nach den Worten des Ministers gelungen, einen praktikablen Rebschutz im Steillagenweinbau und damit den Hubschraubereinsatz zu sichern. Derzeit laufe die Umsetzung des EU-Rechtes in deutsches Recht.
Hering verwies darauf, dass am Sitz des Dienstleistungszentrums Mosel in Bernkastel-Kues in diesem Jahr das Steillagenzentrum fertig gestellt werde. Erstmals werde damit für das Anbaugebiet, die Weinberatung, Versuchswesen und angewandte Forschung unter einem Dach zusammengefasst. Wichtige Forschungsprojekte wie die Weiterentwicklung des Steillagenvollernters seien bereits angelaufen.
Zur Förderung des Weinbaus in Rheinland-Pfalz verwies der Minister auf das nationale Stützungsprogramm, das Hilfen zur Umstellung von Weinbergen, Investitionen in die Kellerwirtschaft und Absatzförderung auf Drittlandsmärkten ermöglicht, Für den Zeitraum 2009 bis 2013 stehen landesweit rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Deutlichen Widerstand kündigte Hering gegen Pläne der EU-Kommission an, das Verbot von Neuanpflanzung bis 2015 abzuschaffen. Keine Notwendigkeit sieht der Minister zudem, die Grenzwerte für den Einsatz von schwefeliger Säure beim Öko-Wein abzusenken, wie von der Kommission diskutiert.
Hering kündigte einen zweiten Mainzer Weingipfel für den 16. September dieses Jahres an, um rechtzeitig vor einer Halbzeitbilanz der EU zu den Auswirkungen der Weinmarktreform eine Standortbestimmung aus Sicht der Weinbauregionen vorzunehmen.