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Klage gegen Weinfondsabgabe abgewiesen

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(Deutsches Weininstitut) Mainz, 06.01.2010

Klage gegen Weinfondsabgabe abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Winzers von der Mosel gegen die Abgabe an den Deutschen Weinfonds (DWF) abgewiesen. Nach Aussagen des vorsitzenden Richters der zuständigen Kammer hält das Gericht die Erhebung der Weinwerbeabgaben nicht für verfassungswidrig.

“Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation offensichtlich weitgehend gefolgt ist“, kommentiert DWF-Vorstand Monika Reule das Urteil. Dies sei ein wichtiges Signal für alle Abgabepflichtigen sowie für weitere Verfahren.

„Des Weiteren gilt es zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, um diese genau zu analysieren“, sagt Reule. Das Urteil bestätige sie aber in ihrer Auffassung, dass ein schlagkräftiges Gemeinschaftsmarketing, das sich um die kontinuierliche Imagearbeit für deutsche Weine im In- und Ausland kümmert, angesichts des harten internationalen Wettbewerbs im Weinsektor, für die gesamte deutsche Weinwirtschaft unverzichtbar sei.


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Der Name Wirtemberg
Schreibt sich vom Wirt am Berg -
Ein Wirtemberger ohne Wein,
kann der ein Wirtemberger sein?

(Friedrich von Schiller, 1759-1805)

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